ZUSAMMENARBEIT

  • Vertrag

    In der Regel werden unsere Leistungen auf Grundlage eines schriftlichen Vertrages erbracht, der die gegenseitigen Rechte und Verpflichtungen regelt.

  • Vertraulichkeit

    Alle Informationen über unsere Mandanten, die wir in Zusammenhang mit der Erbringung unserer Leistungen erlangen, unterliegen der Geheimhaltungspflicht. Von der Pflicht können wir nur in besonderen rechtlich vorgesehenen Fällen durch Gericht oder Staatsanwaltschaft befreit werden.

  • Versicherung

    Wir sind haftpflichtversichert. Auf Wunsch können wir die Kopien entsprechender Haftpflichtversicherungspolicen vorliegen.

Honorarangebot

  • Die Bewertung unserer Leistungen ist individuell und dafür wird ein klar umrissener Aufgabenbereich benötigt. Es gelten folgende Grundsätze:

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      Das Honorar für Steuerberatungsleistungen wird auf Stundensatzbasis oder in verschiedenen Pauschalvarianten festgelegt.

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      Das Honorar für Leistungen in Zusammenhang mit Jahresabschlussprüfungen wird pauschal festgelegt.

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      Das Honorar für Buchführungsleistungen kann entweder als ein fixer monatlicher Betrag oder ein variabler von der Anzahl der Buchungsbelege abhängiger Betrag festgelegt werden. Zusätzlicher Arbeitsaufwand in Zusammenhang mit Meldungen an Statistisches Hauptamt oder Zentralbank Polens, Berichten für Banken oder spezifischen internen Berichten wird nach dem zeitlichen Aufwand mit einem Stundensatz abgerechnet.

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      Das Honorar für Leistungen im Bereich der Lohnabrechnung wird mit einem fixen Satz für jeden Arbeit- oder Auftragnehmer auf der Gehaltsliste abgerechnet. Die Leistungen der Personalverwaltung einschließlich der Führung von Personalakten werden nach dem zeitlichen Aufwand abgerechnet.